Die Bundesnetzagentur wird künftig neue Regeln für deutsche Telefonnummern einführen. In Zukunft erhält jeder Telefonkunde, der in Deutschland einen neuen Telefonanschluss beantragt, eine elfstellige Telefonnummer. Dazu gibt es Ausnahmen: in vier Ortsnetzen sowie für Bestandskunden ist dies nicht notwendig.
Ab dem 1. Juli 2011 erhalten Verbraucher ausschließlich elfstellige Rufnummern. Berechnet werden die elf Stellen mit der jeweiligen Ortsvorwahl ohne die führende Null.
Ausnahmen für diese Regelung betreffen die Ortnetze für Berlin (030), Hamburg (040), Frankfurt (069) und München (089). Für Bewohner dieser Städte werden auch weiterhin zehnstellige Telefonnummern verteilt. Zudem sind auch auch Bestandskunden, die keine neue Festnetznummer benötigen, von dieser Regel ausgenommen.
Übrigens: an diese Festlegung ist ein Zeitplangekoppelt, welcher eine großzügige Übergangslösung beinhaltet.
Laut der Bundesnetzagentur stieg der Bedarf an Rufnummern ständig – daher sei schon in den letzten Jahren für mehrere Ortsnetze die Vergabe elfstelliger Telefonnummern notwendig geworden.
Die Bundesnetzagentur möchte Rufnummerknappheit verhindern. Die Nummern sollen effizient vergeben werden – daher diese neue Regelung. So stelle der Regulierer sicher, dass Bestandskunden mit alten, teilweise noch dreistelligen Rufnummern diese weiterhin behalten dürfen.