Ein neues EU-Gesetz soll den Ausbau von Breitbandnetzen in Zukunft schneller vorantreiben:
Wenn große Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom in den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten sowie in die Modernisierung der Netze investiert, darf sie Mitbewerber zur Beteiligung an den Investitionen verpflichten – schließlich stellt der große Netzbetreiber seiner Konkurrenz das Netz zur Verfügung.
Allerdings dürften die großen Netzbetreiber auch in Zukunft nicht selbst über die Geschäftskonditionen bestimmen, unter denen sie die Mitbewerber ihr Netz nutzen lassen. Eine entsprechende Regulierung werde nicht gelockert. Dafür sollen Behörden wie die Bundesnetzagentur sozusagen „ein Auge auf die großen Unternehmen haben“, damit diese ihre Machtstellung nicht nutzen um die Preise für die Mitbenutzung ihrer Netze nicht in die Höhe zu treiben.
Eingung fand sich auch zum Thema der Marktregulierung – dazu soll ein europäisches Gremium einberufen werden. Die EU-Kommission soll über ein solches Gremium zudem eher geringen Einfluss auf nationale Regulierungsbehörden üben können.
Vertreter der EU-Staaten, des Europäischen Parlamentes und der Kommission hatten sich am Montag eine Neuregelung des Telekommunkationssektors vorgenommen, unter anderem zum umstrittenen Telekom-Gesetzespaket. Eine endgültige Gesetzesverabschiedung soll im Juni erfolgen, so deutsche Diplomaten.